Leistungen in der ambulanten Pflege
Grundpflege (Pflegeleistung nach SGB XI)
Die Grundpflege (Pflegeleistung nach SGB XI) ist die Hilfe bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, die zur Befriedigung der körperlichen und geistigen Grundbedürfnisse gehören, wie beispielsweise:
- Essen und Trinken, Zubereiten von Mahlzeiten
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Ausscheidung
- Bewegung innerhalb der Wohnung
- Körperpflege
- Mobilisation, Reaktivierung
- und vieles mehr